Sie sehen die HTML Darstellung einer mit dem Digital Publishing Tool erstellten Seite. Eigentlich sollten Sie eine vollständige und wesentlich attraktivere Aufbereitung des Inhalts sehen, aber leider unterstützt Ihr Webbrowser die dazu erforderlichen Technologien nicht.
Baugesetze und Verordnungen der Bundesländer
Baurecht ist Länderrecht. Es bestehen deshalb Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die lokalen Baugesetze bestimmen, ob ein Aufzug in einem Gebäude notwendig ist und wie er dimensioniert bzw. ausgelegt sein muss (zB behinderten- gerecht). Die lokalen Baugesetze enthalten außerdem noch Vorgaben zum Brandschutz.
Vorarlberg
Vorarlberger Baugesetz: LGBl. Nr. 52/2001, mit nachfolgenden Aktualisierungen wie zB LGBl. Nr. 23/2003 und zugehörigen Verordnungen (Bautechnikver-
ordnung, Spitalsverordnung, ...)
In Vorarlberg gibt es kein eigenes Aufzugsgesetz. Die Bestimmungen sind in der Bautechnikverordnung enthalten.
Tirol
Tiroler Bauordnung 2001, LGBl. Nr. 94/2001
Tiroler Aufzugsgesetz, LGBl. Nr. 47/1998
Verordnungen des Bundes
ASV 2008
Die Aufzüge Sicherheitsverordnung 2008, BGBl.Nr. 274/2008, ist die Umsetzung der Aufzugs-Richtlinie der EU in österrreichischem Recht.
STPAV
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von Aufzügen
(STPAV) vom 23.12.2005.
MSV
Die Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBl.Nr. 306/1994, entspricht der Umsetzung der Richtlinie 89/392/EWG vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maschinen, inkl. neuerer Anpassungen.
Die wichtigsten Bauvorschriften und Normen für Aufzüge in Österreich
ÖNORM B2450-1
Bauvorschriften für Aufzüge - Allgemeines
ÖNORM EN 81-1
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen.
Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.
Teil 1: Elektr. betriebene Personen- und Lastenaufzüge
ÖNORM EN 81-2
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen.
Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.
Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
ÖNORM EN 81-3
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.
Teil 3: Elektrisch und hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge
ÖNORM EN 81-21
Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden
ÖNORM EN 81-70
Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
ÖNORM EN 81-80
Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge
ÖNORM B 2454
Teil 1: Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-80, Durchführung der Sicherheitsprüfung bei bestehenden Aufzügen
Teil 2: Modernisierung bestehender Aufzüge, Sicherheitsregeln zur Umsetzung von Umbauten und Modernisierungen an bestehenden Aufzügen. Umsetzung der
Forderungen der EN 81-80
ÖNORM B 2458
Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige - Fernüberwachung und Betriebskontrollen
ÖNORM B 2459
Glas im Aufzugsbau
ÖNORM B 1600
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze
ÖNORM B 8115-4
Schallschutz im Hochbau
ÖNORM EN 115
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen
Stand der Informationen: April 2008
Behördeverfahren
Schon bei der Planung von Gebäuden, in denen die Beförderung von Personen und Lasten zwischen den Stockwerken einerseits durch die Baugesetze vorge-
schrieben oder andererseits für eine optimale Benützung des Gebäudes not-
wendig ist, stellt die richtige Auswahl und Auslegung der Aufzüge für die spätere Verwendung ein wichtiges Kriterium dar. Dabei müssen eine Reihe von Richt-
linien, Bauvorschriften und Normen beachtet werden. Die wichtigsten sind:
Für die besten Planungsergebnisse empfehlen wir Ihnen den frühzeitigen Kontakt mit unseren Spezialisten schon in der Projektierungsphase.