Doppelmayr Aufzüge AG


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behoerdenverfahren

Baugesetze und Verordnungen der Bundesländer

Baurecht ist Länderrecht. Es bestehen deshalb Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die lokalen Baugesetze bestimmen, ob ein Aufzug in einem Gebäude notwendig ist und wie er dimensioniert bzw. ausgelegt sein muss (zB behinderten- gerecht). Die lokalen Baugesetze enthalten außerdem noch Vorgaben zum Brandschutz. Vorarlberg Vorarlberger Baugesetz: LGBl. Nr. 52/2001, mit nachfolgenden Aktualisierungen wie zB LGBl. Nr. 23/2003 und zugehörigen Verordnungen (Bautechnikver-
ordnung, Spitalsverordnung, ...) In Vorarlberg gibt es kein eigenes Aufzugsgesetz. Die Bestimmungen sind in der Bautechnikverordnung enthalten. Tirol Tiroler Bauordnung 2001, LGBl. Nr. 94/2001 Tiroler Aufzugsgesetz, LGBl. Nr. 47/1998

Verordnungen des Bundes

ASV 2008 Die Aufzüge Sicherheitsverordnung 2008, BGBl.Nr. 274/2008, ist die Umsetzung der Aufzugs-Richtlinie der EU in österrreichischem Recht. STPAV Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von Aufzügen
(STPAV) vom 23.12.2005. MSV Die Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBl.Nr. 306/1994, entspricht der Umsetzung der Richtlinie 89/392/EWG vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maschinen, inkl. neuerer Anpassungen.

Die wichtigsten Bauvorschriften und Normen für Aufzüge in Österreich

ÖNORM B2450-1 Bauvorschriften für Aufzüge - Allgemeines ÖNORM EN 81-1 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen. Teil 1: Elektr. betriebene Personen- und Lastenaufzüge ÖNORM EN 81-2 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen. Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge ÖNORM EN 81-3 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen. Teil 3: Elektrisch und hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge ÖNORM EN 81-21 Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden ÖNORM EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen ÖNORM EN 81-80 Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge ÖNORM B 2454 Teil 1: Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-80, Durchführung der Sicherheitsprüfung bei bestehenden Aufzügen Teil 2: Modernisierung bestehender Aufzüge, Sicherheitsregeln zur Umsetzung von Umbauten und Modernisierungen an bestehenden Aufzügen. Umsetzung der
Forderungen der EN 81-80 ÖNORM B 2458 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige - Fernüberwachung und Betriebskontrollen ÖNORM B 2459 Glas im Aufzugsbau ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundsätze ÖNORM B 8115-4 Schallschutz im Hochbau ÖNORM EN 115 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen Stand der Informationen: April 2008

Behördeverfahren

Schon bei der Planung von Gebäuden, in denen die Beförderung von Personen und Lasten zwischen den Stockwerken einerseits durch die Baugesetze vorge-
schrieben oder andererseits für eine optimale Benützung des Gebäudes not-
wendig ist, stellt die richtige Auswahl und Auslegung der Aufzüge für die spätere Verwendung ein wichtiges Kriterium dar. Dabei müssen eine Reihe von Richt-
linien, Bauvorschriften und Normen beachtet werden. Die wichtigsten sind: Für die besten Planungsergebnisse empfehlen wir Ihnen den frühzeitigen Kontakt mit unseren Spezialisten schon in der Projektierungsphase.